Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragter Jörg Baranek mit Feuerlöscher
Brandschutzbeauftragter

Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilung Brandschutzbeauftrage erforderlich:

 

Die Verhütung und die Verhinderung der Ausbreitung von Bränden sowie die Bekämpfung von Entstehungsbränden sind

Gemeinschaftsaufgaben aller im Betrieb beschäftigten Personen.

 

Arbeitgeber, Unternehmer bzw. die Leiter einer Einrichtung tragen die Verantwortung für

die Erreichung dieser Schutzziele im Betrieb.

 

Zum Aufbau einer hierzu erforderlichen Brandschutzorganisation und für die damit verbundenen

vielfältigen Aufgaben, sollten Arbeitgeber zur Beratung einen Brandschutzbeauftragten bestellen.

 

Diese Aufgabe als Brandschutzbeauftragten übernehmen wir als externer Dienstleister für Sie.

 

Gern unterstützen wir Ihren Brandschutzbeauftragten bei seiner Arbeit.

 

Sprechen Sie uns auf ein individuelles Angebot an.

mail@drobra.de